Der Mitgliederrat der niederländischen Molkereigenossenschaft hat dem Vorschlag für ausgewogenes Wachstum zugestimmt. Die Änderung in der Milchgeldordnung soll "ein gutes Gleichgewicht zwischen dem Rohmilchangebot und der Nachfrage aus dem Markt bewirken", heißt es in einer Pressemitteilung von Friesland Campina. Konkret definiert Friesland Campina nun eine marktgerechte Wachstumsrate, die für zwei Jahre gültig ist und die auf Prognosen für das künftige weltweite Wachstum basiert. Für die Jahre 2019 und 2020 liegt sie bei 1,5. Wenn das Milchangebot das marktgerechte Wachstum plus latenter Raum übersteigt, gilt für die einzelnen Milchviehbetriebe bei Überlieferung ein Abzug von 10 Cent pro Kilogramm Milch.
Ausnahmen bei Bio und gvo-frei
"Dadurch kann das Unternehmen sich besser auf den einträglichen Absatz von Milchproduktion einstellen und den einzelnen Milchviehbetrieben wird eine ausgewogene Betriebsentwicklung ermöglicht", erklärt der Vorstandsvorsitzende Frans Keurentjes die Strategie.
Bei besonderen Milchströmen wie Biomilch oder gvo-freier Ware kann abgewichen werden, falls die Nachfrage die Menge übersteigt. Wachstumsspielraum für den einzelnen Hof entstehe laut Friesland Campina durch Betriebe, die beendet werden, die aus der Genossenschaft austreten, oder die zugewiesene Bezugsmenge nicht ausschöpfen.
In der Vergangenheit war es mehrfach zu einer Überschreitung der Verarbeitungskapazitäten gekommen, weil zu viel Milch angeliefert wurde. Eine Entlastung verspricht sich die Molkerei auch durch die Auslagerung eines Teils der Käseherstellung zur DMK-Group.
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