Neonicotinoide mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam dürfen seit dem 19. Dezember 2018 für die Anwendung im Freiland nicht mehr verkauft und angewendet werden. „In Deutschland wird es auch keine sogenannten Notfallzulassungen auf Grundlage des EU-Pflanzenschutzrechts geben“, stellte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute in einer Pressemitteilung klar. Zuckerrübenbauern hatten sich bis zuletzt Hoffnungen gemacht, dass eine solche Ausnahme wie in anderen EU-Ländern noch möglich wird.
Außerdem konkretisiert Klöckner, dass Saatgutanbieter ab dem 1. April 2019 auch kein mit diesen Wirkstoffen gebeiztes Saatgut in Länder außerhalb der EU liefern dürfen. Bis dann ist der Export gebeizten Saatguts in Drittländer nur dann zulässig, wenn die verwendeten Pflanzenschutzmittel in diesen Ländern zugelassen sind.
Deutschland setzt sich mit dieser harten Linie von anderen EU-Mitgliedstaaten ab, die Ausnahmeregeln erlassen haben. Polen hat im Herbst die Beizung mit Neonicotinoiden in Winterraps erlaubt. In zahlreichen anderen Ländern ist im Frühjahr 2019 auch die Beizung von Zuckerrübensaatgut mit dieser Wirkstoffgruppe zulässig. MEHR DAZU
Notfallzulassung
Belgien erlaubt Neonics in Zuckerrüben
Rübenbeizen, die Neonicotinoide enthalten, dürfen nächstes Jahr in Belgien eingesetzt werden. In Deutschland wollen Syngenta und Nufarm eine Notfallzulassung beantragen.
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Pflanzenschutz
Neonics für Polens Rübenbauern erlaubt
Zwei Rübenbeizen, die Neonicotinoide enthalten, sind in Polen 2019 befristet zugelassen. Es handelt sich um das sechste EU-Land, in dem Ausnahmen gelten.
Frau Kloeckner tritt in die Fußstapfen von Renate Kuenast und ist somit für die deutsche Bauernfamilie nicht mehr wählbar.