
Da eine Änderung wegen der Wetterprognosen derzeit nicht absehbar ist, zieht die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück Konsequenzen: Aus Flüssen darf kein Wasser mehr entnommen werden.
Gewässer 1. Ordnung sind die größeren Flüsse mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft, Gewässer 2. Ordnung haben überörtliche Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes und Gewässer 3. Ordnung sind alle kleineren Bäche. Bisher waren in erster Linie die Oberläufe und kleinere Gewässer von der Trockenheit betroffen. Die Pegel der Gewässer zeigen jedoch nun deutlich, dass auch in den Mittel- und Unterläufen der Gewässer die bisherigen Tiefststände erreicht oder bereits unterschritten sind. Dies teilt die Neue Osnabrücker Zeitung mit.
Grundsätzlich gilt in normalen Zeiten, dass das Entnehmen von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer etwa zur Beregnung erlaubnispflichtig ist und nur zugelassen werden kann, wenn diejenige Abflussmenge erhalten bleibt, die die Funktion des Fließgewässers als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen braucht. Diese Mindestwasserführung sei mit den historischen Tiefstständen zurzeit nicht mehr gewährleistet.
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