Die jetzt erfolgte einjährige Verlängerung basiert auf der aktuell geltenden Risikobewertung, da die federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) ihre abschließende Neubewertung des Wirkstoffs voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen wird (Symbolbild).
Wie erwartet hat die EU-Kommission den Herbizidwirkstoff bis zum 15. Dezember 2023 - also um genau ein Jahr - verlängert. Die Entscheidung oblag nun allein der Brüsseler Behörde.