Auch ohne Terbuthylazin ist eine Bekämpfung von Unkräutern im Mais noch möglich.
Der Wirkstoff Terbuthylazin unterliegt seit September 2021 der neuen Auflage NG362. Diese besagt, dass im Mais künftig in einem Zeitraum von drei Jahren nur noch einmal maximal 850 g Terbuthylazin pro Hektar ausgebracht werden darf.
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