Die Luxemburger Richter beziehen sich auf ein Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde, nach dem neonicotinoidhaltige Beizen ein Risiko für die Bienen sind.
Wiederholt unterlaufen EU-Mitgliedstaaten das Verbot von Neonicotinoiden durch Ausnahmegenehmigungen. Der Europäische Gerichtshof schiebt den Ausnahmen nun einen Riegel vor.
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