Kennzeichnungsregeln gelockert
Eier aus der Freihandhaltung dürfen noch als solche gekennzeichnet werden, selbst wenn die Legehennen bis zu 16 Wochen nicht mehr draußen waren. Ausnahmegenehmigungen für die Kennzeichnung im Fall von Tierseuchen erweitert die EU-Kommission.
von Axel Mönch –
Mittwoch
22. November 2017