Bei BSE-Vorsorge öffentliche Hand einbeziehen
Die Kosten der Beseitigung von BSE-Risikomaterialien bei Rindern können nicht den Wirtschaftsbeteiligten auferlegt werden, sondern sind von der öffentlichen Hand zu tragen. Diese Auffassung vertreten
von Redaktion agrarzeitung –
Freitag
25. August 2000