Ausnahmen von Stallpflicht möglich
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern können Ausnahmen von der Aufstallungspflicht erteilen. Jedoch nur in begründeten Einzelfällen und nach entsprechender Risikobewertung. Nachweise von H5N8 nehmen aktuell jedoch wieder zu.
von Redaktion agrarzeitung –
Mittwoch
08. März 2017