Viele Länder geben Brachflächen frei
In besonders von der Trockenheit betroffenen Regionen in Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und andere können Tierhalter ihre brachliegenden Flächen zur Futternutzung einsetzen. Die Nutzung des Aufwuchses von Honigbrachen sowie als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme geförderte Elemente im Ackerbau ist von dieser Regelung ausgenommen.
von Daphne Huber –
Dienstag
30. Juni 2020