Stoffstrombilanzierungspflicht
Der DLG-Arbeitskreis Futter und Fütterung weist darauf hin, dass im Rahmen der Stoffstrombilanzierungsverordnung (StoffBilV) die Bilanzierungspflicht zum Jahresbeginn erheblich ausgeweitet wurde, wodurch jetzt fast alle hauptberuflichen Nutztierhaltungsbetriebe davon betroffen sind.