Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat über mobile Schlachtungen debattiert. Schlachtung außerhalb von Schlachtbetrieben soll besser für Tier und Umwelt sein – bleibt wahrscheinlich trotzdem eine Nische.
Kleine Schlachtbetriebe aus Mecklenburg-Vorpommern können neuerdings nach der Marktstrukturverbesserungsrichtlinie subventioniert werden, wenn sie in mobile Schlachtungseinheiten investieren und mit mindestens drei Erzeugern Lieferverträge abgeschlossen haben.
Der Landtag in Schwerin hatte erst kürzlich darüber debattiert, wie das Tierwohl bis zur Schlachtung verbessert werden kann und war nun zu diesem Ergebnis gekommen. Landesagrarminister Till Backhaus (SPD) sagte, die Diskussion über das Tierwohl sei im Sinne des Verbrauchers, denn die Vermeidung von Tiertransporten erspare dem Tier Stress und sei auch gut fürs Klima. Trotzdem dürfte die mobile Schlachtung aufgrund der erhöhten Preise, die durch die niedrige Produktionsrate zustande kommt, eine Nische bleiben. Ein finanzieller Ausgleich für die höheren Aufwendungen sei aus wettbewerbsrechtlichen Gründen allerdings nicht möglich, führte Backhaus weiter aus.
Unabhängig davon setzt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) weitere Anreize für mobile Schlachtungen. So hatte sie erst im November vergangenen Jahres bekannt gegeben, dass Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, auch der „Weideschlachtung“ , durch das Programm zur Innovationsförderung möglich ist und Vorhaben zur industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt werden sollen.